Peter´s Motorradreisen
Merkurstr. 14
D-66954 Pirmasens
Tel: 0172611375
Fax: 06331 / 277418
e-Mail: hpgruber@kabelmail.de
Internet: www.peters-motorradreisen.de
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen ist auf den entsprechenden Seiten der jeweiligen Tour beschrieben. Weitere Leistungen schuldet Peter´s Motorradreisen nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer Peter´s Motorradreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig angemeldet werden, so sind die Daten einzeln aufzuführen und die Anmeldung von sämtlichen Teilnehmern zu unterschreiben. Mit der Annahme der Anmeldung durch Peter´s Motorradreisen wird der Vertrag für beide Teile wirksam, woraufhin wir Ihnen eine Buchungsbestätigung aushändigen Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reisveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist Peter´s Motorradreisen die Annahme erklärt.
Peter´s Motorradreisen behält sich vor, eine Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen, falls weniger als 8 Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Peter´s Motorradreisen. Bei Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines gem. § 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung und des Reiseversicherungsscheines sofort fällig. Es sind ausschließlich die in unserer Buchungsbestätigung aufgeführten Preise maßgeblich. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. Die genannten Preise gelten für die jeweilige Saison.
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Peter´s Motorradreisen ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Peter´s Motorradreisen ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Peter´s Motorradreisen und nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Peter´s Motorradreisen nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters ohne Zahlung von Reiserücktrittsgebühren von der Reise zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Peter´s Motorradreisen in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Peter´s Motorradreisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise bei Peter´s Motorradreisen schriftlich geltend zu machen.
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Peter´s Motorradreisen verlangt unverzüglich die Angaben der erforderlichen Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungen des Personenwechsels erforderlich sind. Peter´s Motorradreisen kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Peter´s Motorradreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die daraus entstehenden Mehrkosten. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 40,- pro Person berechnet. Auch bei Umbuchung berechnet Peter´s Motorradreisen ohne weiteren Nachweis EUR 40,- pro Person Bearbeitungsgebühr. Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Peter´s Motorradreisen. Alle Mehrkosten, die durch Verspätung des Teilnehmers am Abfahrtstage oder wegen Ausschluss von der Veranstaltung entstehen, trägt der Reiseteilnehmer. Im übrigen stehen Peter´s Motorradreisen im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit Peter´s Motorradreisen nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, Peter´s Motorradreisen einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw. zur Abfahrt, kündigt er am Tage des Reisebeginns, oder aus Gründen, die nicht durch Peter´s Motorradreisen zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Peter´s Motorradreisen den vollen Vergütungsanspruch. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Pete´s Motorradreisen als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Peter´s Motorradreisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Peter´s Motorradreisen ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordung der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens Peter´s Motorradreisen keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der StVO und StVZO selbst verantwortlich. Er sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen, und dass er bei guter gesundheitlicher Verfassung ist.
Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Unterzeichnete stellt Peter´s Motorradreisen und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Peter´s Motorradreisen bleibt davon unberührt. Soweit Peter´s Motorradreisen die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Peter´s Motorradreisen lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Peter´s Motorradreisen übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) Peter´s Motorradreisen für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Peter´s Motorradreisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort zuerst dem Reiseleiter, unseren Erfüllungsgehilfen bzw. dem örtlichen Veranstalter anzuzeigen. Eine Minderung des Reisepreises tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Für evtl. eintretende Naturereignisse, insbesondere Schlechtwetterbedingungen trägt Peter´s Motorradreisen keine Verantwortung, der Teilnehmer hat keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tourpreises. Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, insbesondere alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Reisen/touren mit dem Motorrad ist eine Reiseform, die von jedem Teilnehmer mehr Mitwirkung verlangt als eine übliche Pauschalreise. Auch ist vieles nicht vorhersehbar und vorplanbar. Mit dem Verständnis der Reiseteilnehmer bei etwa notwendigen Änderungen wird daher gerechnet.
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen Die Parteien verpflichten sich vielmehr, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.
Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der Gruppenfahrt hält. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht an diese Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Peter´s Motorradreisen das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Hieraus entstehende zusätzliche Kosten trägt ausschließlich der Teilnehmer selbst. Ein Anspruch auf vertraglich zugesicherte Reiseleistungen besteht in diesem Fall nur noch in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung, nicht aber auf weitere Betreuung durch den Reiseleiter oder eine Minderung des Reisepreises. Sollte Peter´s Motorradreisen oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche vor.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes (Reisehaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung).
Mit der Anmeldung zur Tour stimmt der Teilnehmer folgender Erklärung ausdrücklich zu: Peter´s Motorradreisen kann nicht für auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden. Es ist mir bekannt, dass Peters- Motorradreisen auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Sollte mich eine zugezogene Verletzung an der Teilnahme der noch folgenden Tourtage hindern, so kann ich keine Preisminderung gegenüber Peter´s Motorradreisen geltend machen, da die Verletzung in meinen eigenen Risikobereich fällt und Peter´s Motorradreisen die Leistung weiterhin bereitstellt. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der entsprechenden Länder und Strecken zu beachten, die Regeln der Gruppenfahrt einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten im Umgang mit dem Motorrad zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Tour an mich stellt, verfüge über einen gültigen Führerschein und bin für das Tragen ausreichender Schutzkleidung selbst verantwortlich.
Bei Klagen gegen Peter´s Motorradreisen ist der Gerichtsstand Pirmasens. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt. Alle früher veröffentlichten AGB werden durch die vorliegende ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit.
Peter´s Motorradreisen
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